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Führerscheinkontrolle im Fuhrpark: Sicher unterwegs

Fahrzeuge pflegen, anstehende Reparaturen im Blick behalten, sich um Unterweisungen für Fahrerinnen und Fahrer kümmern: Als Fahrzeughalter der Firmenwagen müssen sich Fuhrparkleiter um viele Aufgaben kümmern. Eine der wichtigsten Pflichten ist die regelmäßige Führerscheinkontrolle. Weshalb sie nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte und wie sich Fuhrparkleitungen vor rechtlichen Folgen absichern können, zeigt dieser Beitrag. 

Was zählt zur Halterpflicht? 

Die vom Unternehmen auf den Fuhrparkmanager übertragen Pflichten sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und dem Straßenverkehrsgesetz geregelt. In letzterem ist auch die regelmäßige Kontrolle der Führerscheine festgelegt: Laut Paragraf 21 Abs. 1 Ziffer 2 StVG darf der Fuhrparkverantwortliche nicht erlauben, dass sich Mitarbeiter ohne gültigen Führerschein ans Steuer setzen. 

Führerschein oder Fahrerlaubnis? 

Was genau muss eigentlich überprüft werden: Der Führerschein oder die Fahrerlaubnis? Im Alltag werden diese beiden Begriffe oft verwechselt. Der Gesetzgeber unterscheidet aber genau: 

  • Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, braucht eine von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellte Fahrerlaubnis.  
  • Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt.  
  • Die Fahrerlaubnis wird per Führerschein als amtliche Bescheinigung nachgewiesen. 
  • Auf dem Führerschein sind die jeweiligen Fahrzeugklassen aufgelistet, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde.  
  • Für alle ab Ende 2016 ausgestellte Führerscheine gilt: die Führerscheinklassen C1 und C1E sind auf 5 Jahre befristet.  

Müssen die Fahrer in die Kontrolle einwilligen? 

Bei der regelmäßigen Führerscheinkontrolle handelt es sich um eine gesetzliche Halterpflicht. Deswegen ist dafür keine Einwilligung der Fahrer erforderlich. Auch mit Hinweis auf den Datenschutz können Dienstwagennutzer die Kontrolle nicht ablehnen, da die Datenverarbeitung im Rahmen und für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund gesetzlicher Halterpflichten nach § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)  erfolgt. Wird ein externer Dienstleister mit der Durchführung der Führerscheinkontrollen beauftragt, ist das durch §§ 28, 62 BDSG gedeckt.  

Wie oft müssen Führerscheine kontrolliert werden? 

Ein fester Kontrollrhythmus hilft Fuhrparkleitern dabei, sich rechtlich immer auf der sicheren Seite zu bewegen. Für die Überprüfung der Original-Führerscheine gilt:  

  • Bei fest zugeteilten Dienstwagen zweimal jährlich kontrollieren 
  • Bei Poolfahrzeugen mit unterschiedlichen Nutzern bei jeder Herausgabe des Fahrzeugs an einen Fahrer kontrollieren 
  • Wenn bekannt ist, dass einem Fahrer ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollte entsprechend häufiger überprüft werden 

Elektronische oder manuelle Kontrolle? 

Die manuelle Kontrolle der Führerscheine bedeutet für den Fuhrparkleiter nicht nur viel Arbeit. Sie birgt auch immer das Risiko, dass eine Kontrolle nicht ausreichend dokumentiert wird oder es zu Manipulationen kommt. Dazu kommen die umfangreichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Immer häufiger wird im Fuhrparkmanagement deshalb inzwischen auf elektronische Systeme zur Führerscheinkontrolle gesetzt. 

Welche Vorteile bietet die elektronische Kontrolle? 

Elektronische Lösungen machen sowohl dem Fuhrparkleiter wie den Fahrern das Leben leichter. Die Überprüfung erfolgt automatisch in festen Zeitintervallen, ortsunabhängig und ohne aufwendige Terminkoordination durch die Fahrer selbst. Die Kontrolle wird vollautomatisch und rechtssicher dokumentiert. Ergänzend kann das Fuhrparkmanagement Nutzer bei Bedarf individuell überprüfen. 

Ein wesentlicher Aspekt dabei ist der Datenschutz. Anbieter elektronischer Lösungen müssen den Schutz der Mitarbeiterdaten garantieren und nachweisen können. Vereinbarte Prüfintervalle werden automatisch eingehalten. Alle Schritte werden lückenlos und rechtssicher festgehalten. So werden kostengünstig Fuhrparkleiter entlastet und bekommen mehr Zeit für ihre zahlreichen anderen Aufgaben. Als Spezialist für Versicherungen, Schaden- und Risikomanagement ist AFC vorbereitet auf neue Entwicklungen in der Fahrzeugflotte. Gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten wir individuell passende Lösungen. Mit unserem 360°-Konzept entlasten wir Fuhrparkverantwortliche und helfen gleichzeitig dabei, Kosten zu sparen.

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