Unverschuldeter Autounfall im Fuhrpark: Unfallgutachten
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Ein Flottenfahrzeug ist von einem anderen Auto angefahren worden, die Beifahrertür ist eingedellt: Ein klarer Fall für die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Zu den ersten Schritten nach einem fremdverschuldeten Unfall gehört es deshalb für das Fuhrparkmanagement, den Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners anzuzeigen und ein Kfz-Unfallgutachten erstellen zu lassen. Das Gutachten sorgt dafür, dass alle entstandenen Schäden umfassend dokumentiert werden und ist ein sicherer Nachweis, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Was umfasst ein Kfz-Unfallgutachten?
Bei einem Kfz-Unfallgutachten werden nicht nur die reinen Reparaturkosten ermittelt. Der von einem Kfz-Sachverständigen erstellte unabhängige Schadensnachweis bezieht alle Kosten mit ein, die durch den Unfall entstehen können. Dazu zählen unter anderem auch:
- die Wertminderung
- der Nutzungsausfall
- Schäden an Umrüstungen oder speziellen Ausrüstungen des Firmenwagens
Die Wertermittlung erfolgt immer individuell und fallbezogen. Es werden also auch Faktoren wie der Gesamtzustand des Wagens, Vorschäden und Reparaturwürdigkeit in das Gutachten einbezogen.
Warum reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?
Vor allem bei kleineren Schäden weigern sich Versicherungen immer wieder, die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen zu übernehmen. Stattdessen soll der Kostenvoranschlag für die Reparatur als Basis für die Schadensregulierung dienen. Der Geschädigte hat jedoch auch bei Bagatellschäden einen Anspruch darauf, dass die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten zahlt. Der Vorteil eines Gutachtens ist unter anderem
- dass es im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag gerichtlich verwertbar ist;
- dass auch unfallbedingte Reparaturkosten abgedeckt sind, die zunächst nicht erkennbar waren.
Stehen die Kosten für ein vollumfassendes Gutachten nicht im Verhältnis zum Schaden, wird der Gutachter in der Regel vorschlagen, ein deutlich günstigeres Kurzgutachten zu erstellen.
Was kostet ein Unfallgutachten?
Wie viel für ein Unfallgutachten bezahlt werden muss, hängt normalerweise von der Höhe des Aufwands für die Gutachtenerstellung beziehungsweise der Höhe des ermittelten Schadens ab. Einheitliche Gebührensätze gibt es nicht. In der Regel muss mit Kosten zwischen 500 und 800 Euro gerechnet werden. Die Kosten für das Unfallgutachten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Wer bestimmt den Gutachter?
Einen Kfz-Schadensgutachter zu bestellen fällt in den Aufgabenbereich des Fuhrparkleiters. Beauftragt werden kann ein externer unabhängiger Sachverständiger, aber auch ein interner Experte – vor allem in größeren Fuhrparks ist das oft der Fall. Es sollte sich nicht darauf eingelassen werden, dass die Versicherung des Unfallgegners einen Sachverständigen beauftragt. Hier besteht immer das Risiko, dass der Gutachter im Sinne der Versicherung handelt und dem Geschädigten weniger Schadenersatz gezahlt wird, als ihm eigentlich zusteht.
Welche Rolle spielt das Gutachten bei einem Totalschaden?
Ermittelt der Sachverständige in seinem Gutachten, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs übersteigen, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall zahlt die Versicherung des Unfallverursachers im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Sowohl der Restwert wie der Wiederbeschaffungswert beruhen auf den Schätzungen des Sachverständigen.
Beim Restwert handelt es sich um den Wert, zu dem das Auto noch verkauft werden könnte. Sollte die gegnerische Versicherung den Restwert als zu niedrig anzweifeln, hilft das Gutachter-Urteil dem Geschädigten, da es bindend ist.
Wie unterstützt ein digitales Schadenmanagement-System die Fuhrparkleitung?
Ein digitales Schadenmanagement-System standardisiert und vereinfacht den Schadenprozess:
- alle Unterlagen zu einem Vorgang – wie beispielsweise das Unfallgutachten – können an einem Ort abgelegt werden.
- die Beweisführung erfolgt lückenlos und klar nachvollziehbar: die Fahrer können am Unfallort den Schaden per Smartphone dokumentieren und das Fuhrparkmanagement sofort informieren.
Als Spezialist für Schaden-, Reparatur- und Risikomanagement bietet AFC seinen Kundinnen und Kunden individuell zum Unternehmen passende Lösungen aus einer Hand. Wir unterstützen gewerbliche Fuhrparks bei der Abwicklung von Schadenfällen ebenso wie bei der Reparatur. Mit unseren Services entlasten wir das Fuhrparkmanagement und sparen Flottenbetreibern Kosten.