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Gut gesichert: Worauf es bei der Ladungssicherung im Dienstwagen ankommt

Handy und Wasserflasche sind griffbereit in der Mittelkonsole, der Laptop liegt auf dem Beifahrersitz, ein Karton mit Unterlagen auf der Rückbank des Dienstwagens: Im Außendienst-Alltag muss es oft schnell gehen und die Ladung wird nicht richtig gesichert. Doch schon kleine, leichte Gegenstände können bei einer scharfen Bremsung zu einer großen Gefahr werden. Bei der richtigen Ladungssicherung steht die Fuhrparkleitung mit in der Verantwortung. Wir zeigen, worauf es dabei ankommt.

Ladungssicherung: Welche Pflichten haben Fuhrparkleiter?

Eine der wichtigsten Aufgaben im Flottenmanagement ist es, den Mitarbeitenden verkehrssichere Dienstfahrzeuge zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, die Nutzer regelmäßig in Gefahren zu unterweisen. In Deutschland haften Arbeitgeber für ihre Flottenfahrzeuge. Delegiert die Unternehmensleitung ihre Halterpflichten an den Fuhrparkleiter, steht dieser auf Basis der gesetzlichen Unfallversicherung in der Verantwortung, Unfallrisiken zu minimieren und Unfälle zu verhüten.

Wann haftet der Fuhrparkleiter?

Die Fuhrparkleitung kann im Rahmen der sogenannten Halterhaftung in die Pflicht genommen werden. Als Fahrzeughalter im Unternehmen haftet sie für Verstöße, die bei der Nutzung des Fahrzeugs durch berechtigte Personen begangen werden. In Bezug auf die Ladungssicherung bedeutet das unter anderem, dass das Fuhrparkmanagement bereits bei der Anschaffung eines Dienstwagens darauf achten muss, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen für eine ordnungsgemäße Sicherung erfüllt. Denn wer nicht sichert, haftet:

  • Unzureichend oder gar nicht gesicherte Ladung kann zu Geldbußen und Punkten in Flensburg führen.
  • im Extremfall, also bei Unfällen mit Personenschäden, drohen den Verantwortlichen Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

Welche Vorschriften gelten für die Ladungssicherung?

Wie und wo Lasten im Dienstwagen gesichert werden müssen, ist rechtlich eindeutig geregelt:

  • Laut § 22 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung gilt für jedes Fahrzeug: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladungseinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“.
  • Für Dienstwagen gilt zusätzlich die internationale Norm ISO 27955. Diese Norm legt unter anderem die Mindestanforderungen bei den Ladungssicherungseinrichtungen und der Stabilität der Sitze fest. So soll sichergestellt werden, dass Autoinsassen auch bei scharfen Bremsungen, Ausweichmanövern oder Unfällen nicht von ungesicherten Gegenständen verletzt werden können.
  • In Deutschland ist über die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Fahrzeuge“ die Beachtung der Norm zur Ladungssicherung zwingend vorgeschrieben.

Welches Equipment ist für die Ladungssicherung wichtig?

Nach Berechnungen des ADAC können ungesicherte Gegenstände in Fahrzeugen bei einem Unfall oder einer Vollbremsung das bis zu 50-Fache Ihres Gewichts erreichen. Der auf der Rückbank liegende Aktenordner kann so zu einem gefährlichen Geschoss werden. Um dieses Risiko zu minimieren, sollte ein Dienstwagen eine Vielzahl an Elementen zur Ladungssicherung bieten. Dazu gehören unter anderem:

  • ein Ladungssicherungsnetz
  • eine Gepäckraumabdeckung
  • im Kofferraum verbaute Verzurrösen (gesetzlich vorgeschriebene Festigkeit der Zurrpunkte beachten)
  • Ablagenetze und –fächer für kleine Gegenstände sowohl im Passagierraum wie im Kofferraum

Was muss beim Beladen noch beachtet werden?

Neben der Ausstattung muss für sicheres Beladen auch die Technik stimmen:

  • Schwere Gegenstände gehören grundsätzlich immer nach unten.
  • Kisten und Koffer sollten nicht einfach frei im Kofferraum stehen, sondern möglichst lückenlos angeordnet und am besten mit Ladungssicherungsnetzen und Zurrgurten an vorhandenen Haken und Ösen fixiert werden.
  • Wenn auf der Rücksitzbank niemand sitzt, sollten die Gurte dennoch über Kreuz in die Gurtschlösser gesteckt werden – das erhöht die Stabilität der Rücksitze.
  • Lose Kleinteile in den entsprechenden Ablagen oder in Boxen verstauen.

Dabei sollte immer das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs im Blick behalten werden. Jedes Kilogramm mehr an Gepäck verändert ebenso das Fahrverhalten des Autos wie eine unausgewogene Beladung.


Sicher unterwegs: Welche Aufgaben muss das Fuhrparkmanagement erfüllen?

Für die Ladungssicherung sind letztendlich der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer gemeinsam verantwortlich. Der Fahrer ist in der Pflicht, sein Gepäck immer sorgfältig zu verstauen. Damit er dieser Pflicht nachkommen kann, muss der Fuhrparkleiter mindestens einmal jährlich eine entsprechende Schulung und Unterweisung durchführen. Außerdem muss das Fuhrparkmanagement kontrollieren, ob die Fahrer den Anweisungen auch in der Praxis nachkommen. Hier sollten sich geplante mit spontanen Kontrollen ergänzen.

Das Risikomanagement von AFC unterstützt Fuhrparkleitungen sowohl bei der Unterweisung der Fahrer wie auch beim Identifizieren möglicher Risiken. Die Mitarbeitenden werden im verantwortlichen Umgang mit ihrem Wagen geschult. So lassen sich Versicherungsprämien deutlich senken, rechtliche Folgen vermeiden und die Sicherheit aller Beteiligten im Straßenverkehr erhöhen.

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