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Führerschein vergessen? Das droht bei Polizeikontrolle

Wohnungsschlüssel, Geldbeutel, die Unterlagen für den nächsten Termin: Alles an Bord. Nur der Führerschein ist leider zu Hause vergessen worden. Dieses Versehen kann ärgerlich werden, wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten. Denn als Autofahrer sind Sie im öffentlichen Straßenverkehr gesetzlich dazu verpflichtet, den Führerschein immer dabei zu haben und ihn auf Verlangen berechtigten Personen vorzuzeigen. Mit was Sie rechnen müssen, wenn Sie ohne Führerschein unterwegs sind und welche Papiere Sie ebenfalls parat haben sollten.

Was passiert bei einer Polizeikontrolle?

„Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere, bitte!“: Im Rahmen einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei, ob der Führerschein

  • gültig ist
  • echt ist
  • und ob eine Berechtigung zum Fahren der jeweiligen Führerscheinklasse besteht.

Meist werden die Daten auf dem Führerschein mit den Daten des Personalausweises abgeglichen.
Autofahrer sind laut Paragraf 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei einer Polizeikontrolle gesetzlich dazu verpflichtet, auf Aufforderung die entsprechenden Dokumente im Original vorzuzeigen. Eine Kopie von Führerschein und Fahrzeugpapieren reicht nicht aus.

Welche Strafen gibt es für einen vergessenen Führerschein?

Wer bei einer Polizeikontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Außerdem muss der vergessene Führerschein so schnell wie möglich bei der nächsten Dienststelle vorgezeigt werden. Das gilt auch dann, wenn der Führerschein nicht vergessen, sondern verloren oder gestohlen wurde. In diesem Fall ist es wichtig, den Verlust sofort zu melden, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neue Papiere zu beantragen und sich einen Ersatzführerschein ausstellen zu lassen.

Vergessener Führerschein = Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Um auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen, bedarf es laut des Straßenverkehrsgesetzes die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Fahrerlaubnis wird im Führerschein eingetragen. Wird der Führerschein vergessen, ist das aber nicht gleichbedeutend mit einem Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das vergleichsweise geringe Bußgeld von zehn Euro weist bereits daraufhin: Ein vergessener Führerschein ist keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich dagegen um ein schweres Vergehen. Dieser Verstoß gegen das Gesetz kann mit einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet, dass

  • nie eine Fahrerlaubnis erworben wurde;
  • oder der Führerschein entzogen wurde.

Ohne Führerschein im Ausland unterwegs?

Während der vergessene Führerschein in Deutschland relativ milde bestraft wird, sind die Folgen im Ausland meist deutlich kostspieliger und der Nachweis der Fahrerlaubnis in der Regel kompliziert. Die Höhe der Bußgelder reicht von 20 Euro bis zu mehr als 100 Euro:

  • Schweiz: 20 Franken
  • Polen: 20 €
  • Österreich: 36 €
  • Italien: 74 €
  • Niederlande: 90 €
  • Dänemark:135 €

Welche Aufgaben hat das Fuhrparkmanagement?

Fuhrparkverantwortliche sind als Fahrzeughalter per Gesetz dazu verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob alle Nutzer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. Diese Überprüfungen müssen sie lückenlos dokumentieren. Zudem sollten Sie im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV)-Einweisung die Fahrenden daran erinnern, dass sie Führerschein und Fahrzeugpapiere wie vorgeschrieben immer mit sich führen.

Das neben allen anderen anfallenden Aufgaben im Blick zu behalten, kann schwierig werden. Als Flottenmanagement-Experte schafft das AFC-Team hier mit elektronischen Lösungen Abhilfe. Sichere und datenschutzkonforme Systeme entlasten das Fuhrparkmanagement spürbar und kostengünstig. Statt sich mit Routineaufgaben beschäftigen zu müssen, bleibt mehr Zeit sich auf die eigentliche Arbeit zu konzentrieren.

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