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Lenk- und Ruhezeiten am Dienst-PKW: Sind Pausen Pflicht?

Außendienst-Mitarbeiter legen mit ihrem Dienstwagen oft mehrere 100 Kilometer am Tag zurück. Um Unfälle durch Übermüdung zu vermeiden, sind jedoch auch im Firmen-PKW festgelegte Pausenzeiten Pflicht. Wie lange hinter dem Steuer gesessen werden darf, ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Das Fuhrparkmanagement muss dafür sorgen, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können.

Warum sind Ruhezeiten wichtig?

Übermüdete Autofahrer sind ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer. Rund 1400 Unfälle mit Personenschaden wurden 2020 durch Übermüdung verursacht, so das Statistische Bundesamt. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher, da Unfälle etwa durch Sekundenschlaf am Steuer oft nur schwer nachzuweisen sind. Gesetzlich festgelegte Lenk- und Ruhezeiten sollen dafür sorgen, dass Fahrer wach und aufmerksam am Steuer sitzen.

Wo und wie sind die Pausen geregelt?

Die Lenkzeiten von Fahrer von LKW und Bussen sind ebenso wie ihre Ruhezeiten, Pausen und die maximale Wochenlenkzeit europaweit über die Verordnung EG 561/2006 geregelt. Diese Verordnung gilt zwar für Dienstfahrzeuge mit einem Gewicht von unter 2,8 Tonnen nicht. Hier greift jedoch das Arbeitszeitgesetz. Wie am Schreibtisch im Unternehmen gelten auch am Steuer des Dienstwagens genau festgelegte Pausenregeln und Höchstgrenzen bei der Arbeitszeit:

  • Höchstzulässige Arbeitszeit pro Tag: 8 Stunden
  • In Ausnahmefällen: 10 Stunden (nur erlaubt, wenn ein Ausgleich möglich ist)
  • Pausen: Mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden
  • 45 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden

Welche Mindest-Ruhezeiten gelten zwischen Arbeitstagen?

Bis 22 Uhr abends mit dem Firmen-Fahrzeug beruflich unterwegs sein und am nächsten Morgen bereits um sechs Uhr wieder in den neuen Arbeitstag starten: Das mag gerade im Außendienst oft effizient erscheinen, ist jedoch keine gute Idee. Denn das Arbeitszeitgesetz schreibt klare Mindest-Ruhezeiten vor, auch auf einer Dienstreise. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen demnach mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.

Was passiert bei Verstößen?

Im Gegensatz zu LKW und Bussen werden die Lenk- und Ruhezeiten bei PKW nicht routinemäßig kontrolliert. Trotzdem ist es gerade bei Fuhrpark-Fahrzeugen ein wichtiges Thema. Verstößt ein Unternehmen gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, drohen empfindliche Strafen:

  • Bußgelder von bis zu 15.000 Euro;
  • Wird eine Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters festgestellt, sind sogar Freiheitsstrafen für die Verantwortlichen möglich. Als Verantwortliche zählen in diesem Fall neben dem Arbeitgeber selbst auch Fuhrparkleiter.

Was bedeutet Halterhaftung?

Fuhrparkleiter sind zwar weder Eigentümer noch Fahrer des Fahrzeugs, können aber im Rahmen der Halterhaftung in die Pflicht genommen werden. Halterhaftung im Fuhrpark bedeutet, dass der Fahrzeughalter im Unternehmen – also die Fuhrparkleitung - für die Verstöße haftet, die bei der Nutzung des Fahrzeugs durch berechtigte Personen begangen werden. Fuhrparkleiter müssen deshalb regelmäßig die Fahrerlaubnis kontrollieren, den Zustand der Fahrzeuge überprüfen und den Mitarbeitenden eine Gefahrenunterweisung geben. Wird gegen diese Pflichten im Rahmen der Halterhaftung verstoßen, können Fuhrparkleiter sich selbst strafbar machen.


Wie lassen sich Risiken minimieren?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, sich auch für die Mitarbeitenden im Außendienst um Sicherheit und Gesundheitsschutz zu kümmern. Ein wesentlicher Bestandteil der Halterhaftung im Fuhrpark ist es deshalb, fortlaufend Risiken zu identifizieren, Gefahren richtig einzuschätzen und durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren.

Das Risikomanagement von AFC unterstützt Fuhrparkleitungen bei dieser komplexen Aufgabe. Mit Hilfen von umfassenden Sicherheits- und Risikoanalysen sämtlicher Prozesse im Fuhrpark lassen sich zum Beispiel hohe Versicherungsprämien und Anwaltskosten vermeiden. Verantwortliche erhalten die Möglichkeit, auf Probleme frühzeitig zu reagieren. Die Mitarbeitenden werden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Fahrzeug sensibilisiert. Das senkt erheblich das Risiko für größere Schäden und unterstützt die Sicherheit im Straßenverkehr.

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